Altschuldenlösung: Kommunen müssen weiter auf Befreiungsschlag warten

Immer wieder berichte ich über das Problem der kommunalen Verschuldung. Kaum eine Stadt in Nordrhein-Westfalen ist nicht verschuldet. Und das hat gravierende Auswirkungen auf unser aller Leben vor Ort: Straßen werden nicht erneuert, Schulen und Kitas nicht gebaut, der ÖPNV darbt weiter vor sich hin und dringend benötigtes Personal in den städtischen Verwaltungen kann nicht eingestellt werden.

Es ist deshalb seit langem klar, dass die Kommunen mehr Unterstützung bei dem Abbau ihrer Schulden brauchen – und eine insgesamt deutlich bessere Grundfinanzierung. Doch das Land hat jahrelang auf Zeit gespielt: während andere Bundesländer längst Lösungen für ihre Kommunen angestoßen haben, hat sowohl die alte schwarz-gelbe als auch die aktuelle schwarz-grüne Koalition den Ball immer auf Berlin geschoben.

Dabei gab es das Angebot von Olaf Scholz an einer Beteiligung des Bundes an der Übernahme kommunaler Altschulden. Doch dafür wäre eine Änderung des Grundgesetzes nötig gewesen, der die Bundesländer zustimmen müssen. Leider waren die CDU-geführten Bundesländer nicht bereit, eine solche Lösung mitzugehen.

Das Ergebnis ist jetzt eine Minimallösung in Nordrhein-Westfalen: Das Land will die Kommunen mit 7,5 Milliarden Euro bei der Bedienung ihrer Schulden unterstützen – allerdings gestreckt auf 30 Jahre! Pro Jahr stellt das Land also lediglich 250 Millionen Euro zur Verfügung. Zum Vergleich: Allein im Jahr 2024 haben die Kommunen drei Milliarden Euro an neuen Kassenkrediten aufgenommen. Die Neuverschuldung der Kommunen war also schon 2024 12-mal höher als die Entlastung, die das Land jährlich leisten möchte. Natürlich ist das besser als nichts. Aber es gleicht eher einem Tod auf Raten als einer nachhaltigen Lösung für unsere Kommunen!

SPD-Antrag „Ausgestreckte Hand der Bundesregierung endlich annehmen. Ministerpräsident Wüst muss in der Altschuldenfrage liefern und sich um die nötige Zustimmung von CDU und CSU zur Grundgesetzänderung kümmern“: rb.gy/6mvzjz

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