In seiner Sondersitzung vom 24. März hat sich der NRW-Landtag mit dem Gesetzespaket zur Rettung der NRW-Wirtschaft befasst. Die SPD-Fraktion leistet ihren Beitrag, dass die gesetzlichen Grundlagen für den NRW-Rettungsschirm schnell geschaffen werden. Wir sind uns unserer staatspolitischen Verantwortung bewusst, alles Notwendige dafür zu tun, die Corona-Krise bestmöglich zu meistern. Das tun wir mit einer konstruktiv-kritischen Grundhaltung.
Wir haben zur Erstellung des nachfolgenden Forderungskatalogs viele Gespräche mit betroffenen Gewerkschaften, Verbänden und Trägern der freien Wohlfahrtspflege geführt. Deren Anregungen und Sorgen sind auch in dieses Papier eingeflossen.
Aus unserer Sicht muss es jetzt vor allem darum gehen, dass die Hilfen schnell und unbürokratisch bei den Betroffenen ankommen. Bisher werden in den Planungen der Landesregierung jedoch nur die Instrumente beschrieben, mit denen der NRW-Wirtschaft sowie den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geholfen werden sollen. Weitgehend offen ist dagegen, wofür die zur Verfügung zu stellenden Mittel eingesetzt werden sollen. Was von diesen Hilfen konkret bei den Menschen ankommen soll, ist bislang nicht definiert. Es soll einen Rettungsschirm geben. Aber es ist überhaupt nicht klar, wer darunter steht.
Vor diesem Hintergrund wollen wir uns als SPD-Fraktion dafür einsetzen, dass die Mittel auch bei denjenigen ankommen, die jetzt am dringendsten darauf angewiesen sind.
Unsere inhaltlichen Erwartungen an die Umsetzung des Rettungsschirms in NRW
- Finanzielle Unterstützung der Krankenhausinfrastruktur
Um die Krankenhäuser schnellstmöglich auf einen potenziellen Gesundheitsnotstand vorzubereiten, muss die Infrastruktur (medizinisches Gerät, bauliche Maßnahmen, etc.) der Kliniken finanziell unterstützt werden. Dabei müssen auch die Rehakliniken (Unterstützungsprogramme, um die bestehenden räumlichen Ressourcen schnell zu nutzen) mitberücksichtigt werden.
- Steuerfreie Auszahlung von Überstunden im Gesundheitswesen
Medizinisches Personal in den Krankenhäusern, häuslicher Pflege und Pflegeheimen sollen Überstunden, die sie durch die Corona-Krise angehäuft haben, steuerfrei ausgezahlt bekommen.
- Landeszuschüsse für Beschäftigte der Uni-Kliniken
Da die sechs Unikliniken als überregionale und fachlich hochspezialisierte Kernzentren in der Bewältigung der Pandemie eine zentrale Rolle spielen und damit alle Beschäftigten dort in besonderer Weise die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens im Auftrag des Staats sicherstellen, soll den Beschäftigten aller Tochtergesellschaften der Unikliniken in NRW per Landeszuschuss ab 01.03.2020 das Entgelt nach TV-L gezahlt werden. Schon jetzt wird geregelt und durch das Land finanziell sichergestellt, dass nach Beendigung der Krise die Tochtergesellschaften aufgelöst und die Beschäftigten in die Unikliniken zurückgeführt werden. Die organisatorische Leitung der Tochtergesellschaften soll ab sofort von den Vorständen der Unikliniken in Zusammenarbeit mit dem MAGS übernommen werden, um in der Krise die zentrale Steuerung zur Bewältigung sicherstellen zu können und im Anschluss die Reintegration in die Unikliniken schnell realisieren zu können.
- Investitionskostenrefinanzierung für die Krankenhäuser und Kliniken
Im Rahmen des NRW-Rettungsschirms oder verbindlich vereinbart für die Zeit danach soll die Investitionskostenrefinanzierung für die Krankenhäuser und Kliniken, die die jetzt noch mal deutlicher zum Vorschein gekommene Personalnot verursacht hat, so angepasst werden, dass keine für das Personal und die Versorgung von den Krankenkassen refinanzierten Mittel mehr für notwendige Investitionskosten genutzt werden müssen. Neben der vollständigen Refinanzierung der Investitionskosten wird dies über ein Zweckentfremdungsverbot in beiden Säulen der dualen Finanzierung gesetzgeberisch geregelt.
- Unterstützung der häuslichen Pflege
Auch die häusliche Pflege, die in der Debatte um fehlende Schutzausrüstungen bisher kaum eine Rolle in der öffentlichen Diskussion gespielt hat, muss finanziell unterstützt werden. Die Sicherstellung des Arbeitsschutzes und der zu betreuenden Patientinnen und Patienten hat oberste Priorität. Die Gefahr der Keimverschleppung ist in der ambulanten Pflege sehr hoch, da dort generell ein permanenter Mangel an Materialien besteht.
- Unterstützung von Therapieberufen
Im Zuge der Corona-Krise stehen auch therapeutische Berufe vor zunehmend hohen logistischen Anforderungen in den Praxen. Um hierauf vorbereitet zu sein und ggf. Personalausfälle zu kompensieren, benötigen sie ebenfalls gesonderte Unterstützung.
- Rettungsschirm für die Sozialwirtschaft
Die Hilfsgelder müssen auch für Betreiber und Beschäftigte der Sozialwirtschaft in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt werden. Als Betreiber von zahlreichen sozialen Dienstleistungen für die Menschen in NRW kommt Ihnen bei der Bewältigung der Corona-Krise eine besondere Bedeutung zu.
- Soforthilfen für Liquiditätsengpässe für die Freie Wohlfahrtspflege
Kredite und Bürgschaften sind keine geeigneten Überbrückungsmaßnahmen für den sozialen Sektor. Die Träger der freien Wohlfahrtspflege verfügen über keine Rücklagen, die sie in dieser Zeit verbrauchen können und sie haben auch in der Zukunft nicht die Chance, diese durch die Steigerung der Einnahmen zu kompensieren. Wenn die Träger in ihrer ohnehin angespannten finanziellen Lage später auch noch Kredite zurückzahlen müssten, würden sie überfordert. Drohende Insolvenzen bzw. Reduzierung der Angebote wären die Folge.
- Aufstockung des Kurzarbeitergelds
Das Kurzarbeitergeld sollte auf 80 bzw. 87% aufgestockt werden (ggf. ab einer Reduzierung der Arbeitszeit um 50%; insgesamt gedeckelt auf 2.500-3.000 €). Davon profitieren insbesondere die Beschäftigten von Unternehmen, die über keine entsprechenden Betriebsvereinbarungen / Tarifverträge verfügen, bei denen ein höheres Kurzarbeitergeld bereits jetzt möglich ist.
- Rettungsschirm für die Kommunen
Im Zuge der Krise brechen den Kommunen Gewerbe- und Einkommensteuereinnahmen weg. Gleichzeitig werden die kommunalen Ausgaben u. a. im Bereich der Gesundheitsfürsorge deutlich steigen. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Wirtschaftsprogramms müssen die Kommunen daher besondere Berücksichtigung finden und Mittel zur Kompensation von Steuerausfällen zur Verfügung gestellt werden. Dasselbe gilt für kommunale Mehrkosten, die durch die Krise entstehen. Zahlungen aus dem NRW-Rettungsschirm an den Landeshaushalt müssen zur Verbundmasse dazugerechnet werden, die als Grundlage für die Berechnung des GFG herangezogen wird. Hieran müssen die Kommunen mit 23% beteiligt werden.
- Entschädigung für Kita- und OGS-Beiträge
Eltern, die bereits für die Monate März und April Beiträge für Kita, Tagespflege oder OGS gezahlt haben, sollen diese durch das Land zurückerstattet bekommen. Träger dürfen keine Einnahmeverluste erleiden. Sie sind durch das Land zu kompensieren. Auch Essensbeiträge sollen für die Zeit, in der keine Betreuung stattfinden kann, entfallen. Gleichzeitig sollen neben Trägern auch Caterer, die durch Schulschließungen oder Kita-Betretungsverbote in finanzielle Nöte geraten, Soforthilfen erhalten.
- Soforthilfe für Handel und Gastronomie
Der örtliche, stationäre Einzelhandel und die Gastronomie sind durch die Schließungen massiv betroffen. Die laufenden Lohnkosten fängt das Kurzarbeitergeld auf. Die weiteren laufenden Kosten, hier im wesentlichen Mietzahlungen, werden nicht erstattet. Anstatt einer Kreditgewährung bedarf es hier eines direkten Zuschusses.
- Soforthilfen für Freiberufler, Soloselbständige, kleine und mittelständische Unternehmen
Damit Freiberufler, Soloselbständige und kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) so rasch wie möglich an Liquidität kommen, schlagen wir ein Sofortprogramm nach bayerischem Vorbild vor. Über das Programm sollen direkt verlorene Zuschüsse unbürokratisch ausgezahlt werden. Dies sollte als Kurzfristmaßnahme eine Brücke zu den oben genannten Maßnahmen darstellen, deren Umsetzung sicherlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen dürfte. Die Soforthilfe sollte nach Größe der Unternehmen gestaffelt sein. Die Staffelung könnte wie folgt ausgestaltet werden:
– bis zu 5 Erwerbstätige 10.000 Euro,
– bis zu 10 Erwerbstätige 15.000 Euro,
– bis zu 50 Erwerbstätige 40.000 Euro,
– bis zu 250 Erwerbstätige 60.000 Euro.
- Überstunden im Bereich des Öffentlichen Dienstes dürfen nicht verfallen
Viele Bereiche des öffentlichen Dienstes sind gerade extremen Belastungen ausgesetzt. Das betrifft nicht nur die Gesundheitsämter und die Polizei und Rettungskräfte. Auch die Beschäftigten der Ordnungsämter, Aufsichtsbehörden leisten derzeit eine hervorragende Arbeit. Diese Belastung wird voraussichtlich auch noch länger anhalten. Diesen Einsatz sollten wir u. a. damit danken, dass wir dafür Sorge tragen, dass die anfallenden Überstunden nicht verfallen.
- Finanzielle Unterstützung für Frauenhäuser / Frauenhilfeinfrastruktur
Die Träger von Frauen- und Mädchenhäusern in NRW rechnen auf Grund der momentanen häufig angespannten Situation in Familien mit einer Zunahme von häuslicher Gewalt. Die Platzsituation in den Frauenhäuser ist bereits jetzt sehr angespannt. Hier müssen zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden. Dies gilt auch für die angespannte Situation in den Frauenberatungsstellen.
- Sicheres Wohnen
Direkte wie indirekte nachteilige Folgen der Corona-Krise auf die Vermieterinnen und Vermieter, nicht nur was große Wohnungsunternehmen angeht, sondern auch private Kleinvermieter, kleinere kommunale Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften sind aus den Mitteln des Rettungsschirms auszugleichen. Dies betrifft insbesondere die möglicherweise auftretenden vorübergehenden Ausfälle von Miet- und Pachtzahlungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Wohnraum bzw. Immobilien durch die jeweiligen Kundinnen und Kunden.
- Sichere Mobilität
Direkte wie indirekte nachteilige Folgen der Corona-Krise auf die Verkehrsunternehmen und -verbünde des Landes sind aus den Mitteln des Rettungsschirms auszugleichen. Mit Blick auf die grundsätzliche Rechtslage, wonach die Städte und Kreise des Landes Aufgabenträger des ÖPNV sind, ist zugleich sicherzustellen, dass nicht nur die Verkehrsunternehmen selbst, sondern im weiteren auch die sie tragenden Kommunen mit Hilfeleistungen des Rettungsschirm bedacht werden können. Für den Bereich des SPNV sind, jenseits des bundeseigenen Unternehmens Deutsche Bahn, entsprechende Regelungen zu treffen. Für die Kundinnen und Kunden des ÖPNV sowie des SPNV, die Verkehrsleistungen im Wege von Abonnements in Anspruch nehmen, ist vorzusehen, dass die nicht mehr mögliche Nutzung des Pendelns zur Arbeitsstätte und zurück (aufgrund von Betriebsschließungen, Anweisungen zu Home Offce, angeordneter Quarantäne, Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Infizierung mit dem Corona-Virus usw.) monatsweise erstattet wird. Für Unternehmen der Verkehrsinfrastruktur, die sich nicht nur im Besitz von Bund und/oder Land, sondern auch von Kommunen befinden (beispielsweise Flughäfen und Binnenhäfen), die der öffentlichen Daseinsvorsorge dienen, ist sicherzustellen, dass direkte und indirekte Folgen der Corona-Krise aus dem Rettungsschirm des Landes kompensiert werden können. Die Kompensation ist nicht für allgemeine betriebswirtschaftliche Schieflagen einzusetzen, sondern ausschließlich für die mit der Corona-Krise in Zusammenhang stehenden negativen Folgewirkungen auf die jeweiligen Unternehmen.
- Sicherung der Vereins-, Verbands-, Sport und Jugendarbeit
Sportvereine stehen aktuell vor großen Herausforderungen, sie müssen fixe Kosten – unter anderem Personal in den Vereinen – weitertragen und stehen nun vor dem Problem, dass sie auch – was richtig ist – Sportgroßveranstaltungen und Wettkämpfe absagen müssen. Dafür brauchen die Vereine Sicherheit in Bezug auf die Finanzierung ihrer Maßnahmen und ihres Personals, sowie der Frage der Erstattung der Stornokosten. Die Mittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan müssen weiterhin fließen; insbesondere die Jugendbildungsstätten und Jugendfreizeitheime, die auf Übernachtungen angewiesen sind, brauchen eine Förderung, um finanziell weiterbestehen zu können.
Unsere Erwartungen an die formale Ausgestaltung des Rettungsschirms in NRW
Mit diesen inhaltlichen Forderungen verknüpfen wir als SPD-Fraktion die Erwartung, dass die zur Verfügung zu stellenden Mittel auch in diesem Sinne zum Einsatz kommen. Darüber hinaus sollten mit Blick auf die formale Ausgestaltung des Rettungsschirms in NRW folgende Punkte und Maßnahmen so rasch wie möglich umgesetzt werden:
- Unbürokratischer Zugang zu den Hilfsangeboten.
Der Zugang zu den Hilfsangeboten muss so ausgestaltet werden, dass insbesondere auch Solo-Selbständige und Kleinunternehmen schnell und unbürokratisch Hilfen erhalten können. Insbesondere müssen die vorzulegenden Unterlagen und Belege sich dem anpassen, was auch Solo-Selbständige ohne Hinzuziehung von externem Sachverstand leisten können.
- Unbürokratische Bürgschaften.
Auch diese Mittel wirkt sofort. Die Kreditwirtschaft – gerade die Banken und Sparkassen – ist mit sofort verfügbaren Kreditmitteln mehr als reichlich ausgestattet. Es fehlt aktuell an der Bonität der Kreditnehmer. Die Bürgschaftsbank des Landes NRW hat langjährige Erfahrung damit, im Hausbankverfahren Liquiditätshilfen für Unternehmen zu verbürgen. Der Rahmen sollte auf 3 Millionen Euro hochgesetzt werden. Vermutlich muss das Land dafür neue Garantien für die Bank bereit stellen. Entschieden werden kann später, ob die Bürgschaft in einen verlorenen Zuschuss umgewandelt wird.
- Erleichterter Zugang zu Krediten.
Zusätzlich zu Bürgschaften werden Betriebsmittelkredite von der KfW mit bis zu 80% im Weg von Haftungsfreistellungen ermöglicht. Das Problem ist derzeit, dass die Hausbanken dabei die verbleibenden 20% mit eigenem Risiko übernehmen müssen und dies in der aktuellen Lage kaum tun werden. Daher schlagen wir vor, dass die NRW.Bank die verbleibenden 20% Haftungsrisiko vorrangig abgesichert übernimmt. Auch hier wird nach der Krise zu entscheiden sein, ob die Umwandlung in verlorene Zuschüsse angezeigt ist. Zusätzlich sollte die Möglichkeit geprüft werden, die Auflagen des internationalen Bankenabkommens Basel I-III vorübergehend aufzuheben, um rascher Kredite auszahlen zu können. Darüber hinaus sollten die Tilgungsraten und Zinsraten für die bestehenden KfW-Kredite generell für dieses und nächstes Quartal ausgesetzt werden.
- Aufrechterhaltung von Lieferketten.
Für das in NRW so wichtige produzierende Gewerbe ist es jetzt von existenzieller Bedeutung, dass die Lieferketten aufrechterhalten werden. Diese Lieferketten sind über Warenkreditversicherungen gegen Forderungsausfälle abgesichert, die die Bonität des jeweiligen Kunden/Auftrags berücksichtigen. Ein erheblicher Anteil dieser Versicherungsleistungen wird in Deutschland durch die „Euler Hermes Deutschland“ abgedeckt. Hier drohen die Bonitäten rapide einzubrechen. In der Folge können Lieferketten reißen. Im Dialog mit der Versicherungswirtschaft sind schnell wirksame Mechanismen der Stützung dieses Systems zu entwickeln.
- Garantien mit Unternehmensbeteiligungen absichern.
Wir brauchen eine NRW-Stabilitätsfonds. Bei mittleren und größeren Unternehmen ist es dringend angebracht, die nun durch den Staat gewährten Unterstützungsleistungen abzusichern und dadurch nach dem Überwinden der Krise auch einen zumindest teilweisen Rückfluss der aufgewendeten Steuermittel aus den dann wieder erzielten Gewinnen zu gewährleisten. Dieses wurde in der letzten Finanzkrise im Bankenbereich erprobt und sollte nun branchenübergreifend angewendet werden. Dabei lässt sich der Staat seine Garantien in Form einer Unternehmensbeteiligung besichern. Hierzu müsste ein schnell handlungsfähiger Fonds aufgesetzt werden. Dazu könnte NRW den schon existierende Startup-Beteiligungskapitalfond bei der NRW.Bank nutzen und entsprechend ausstatten. Dieser setzt Garantiezusagen der Landespolitik um. Im Gegenzug erhöht das Land die Garantien für die Bank.
- Kurzarbeitergeld für geringfügig Beschäftigte ausweiten.
Es gibt zahlreiche Wirtschaftsbereiche, die in großem Maße mit geringfügig und oft auch kurzfristig Beschäftigten arbeiten, wie etwa die Landwirtschaft, Gastronomie, Gebäudereinigung, Sicherheitsdienste, aber auch teilweise Handwerk und Event-Agenturen. Diese Beschäftigten leiden unter großer Unsicherheit und verfügen meist auch über wenig Rücklagen. Auch die entsprechenden Betriebe verfügen über wenig Puffer, um Beschäftigung und Löhne trotzgeringer Umsätze fortzuführen. Bislang gilt das Kurzarbeitergeld nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Wir regen an, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür einsetzt, dass eine temporäre Sonderregelung für das Kurzarbeitergeld geschaffen wird, damit auch geringfügig und kurzfristig Beschäftigte in Kurzarbeit geschickt werden dürfen und ein entsprechender Erstattungsanspruch gegenüber der Agentur für Arbeit besteht.
- Beratungsangebote ausweiten.
Ebenso wichtig wie der Instrumentenkasten ist die unbürokratische Umsetzbarkeit. Es erreichen uns derzeit zahlreiche Anfragen, die zeigen, dass in den Hausbanken und den staatlichen Stellen noch eine große Unsicherheit hinsichtlich der Maßnahmen und Hilfen herrscht. Das ist angesichts der sich rasch entwickelnden Situation verständlich, muss aber zeitnah behoben werden. Das fängt bei der Information und Beratung an und schließt eine schnelle Bearbeitung mit ein. Auch bei den staatlichen Institutionen müssen die personellen Kapazitäten dringend erhöht und die digitalen Angebote sowohl hinsichtlich des Umfangs als auch der Erreichbarkeit (Serverkapazitäten) ausgeweitet werden. Mit den Hausbanken, IHK, HWKen und Wirtschaftsförderungen vor Ort sind Anlaufzentren für Corona-Krisenfinanzierungen und ihre ausreichende personelle Ausstattung fest zu vereinbaren.
- Tilgungsplan konkretisieren.
Die Landesregierung hat für den NRW-Rettungsschirm einen Zeitraum von 50 Jahren festgelegt. Andere Bundesländer planen hier mit wesentlich kürzeren Zeitrahmen. Das Land sollte einen konkreten Tilgungsplan vorlegen.