Zu wenig Schutzplätze und zu wenig Geld bei immer mehr Frauen, die Schutz vor häuslicher Gewalt suchen. So lässt sich in einem Satz die aktuelle Lage in der Frauenhilfeinfrastruktur zusammenfassen. Und das ist das, was der Dachverband Autonome Frauenberatungsstellen NRW in seiner Kampagne #FEMpörung beklagt. Die steigenden Kosten durch tarifliche Lohnsteigerungen und die Inflation werden über die Landesfördermittel nicht ausgeglichen. Das Förderprogramm ist bei Weitem nicht mehr auskömmlich und der Aufwand, weitere Spenden und Zuschüsse zu akquirieren, belastet die Arbeit der meist kleinen autonomen Träger.
Und das in einer Zeit, in der die Fälle häuslicher Gewalt kontinuierlich steigen. Die Bundesregierung veröffentlichte im Juni das Lagebild Häusliche Gewalt. Deutschlandweit ist die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 6,5 Prozent gestiegen. Zwischen 2018 und 2023 stiegen die Fälle sogar um 20 Prozent. 256.276 Menschen erlebten Gewalt durch ihren Partner, ihre Partnerin oder im familiären Umfeld. Und dabei handelt es sich lediglich um die zur Anzeige gebrachten Delikte. 70,5 Prozent der Opfer sind weiblich. 75,6 Prozent der Täter männlich. Eigentlich sollten diese Zahlen Anlass sein, endlich zu handeln.
Wir haben deshalb im Landtag die Landesregierung aufgefordert, für eine auskömmliche Förderung zu sorgen und mit den Kommunen ein landesweit einheitliches Finanzierungskonzept zu entwickeln. Denn der Schutz von Gewalt betroffener Frauen darf nicht von der Finanzlage der Kommune abhängen. Damit alle betroffenen Frauen, unabhängig ihres Einkommens und ihres Aufenthaltsstatus den benötigen Schutz erhalten, brauchen wir endlich einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe, z.B. in einem Frauenhaus. Hier muss die Gleichstellungsministerin Josefine Paul gegenüber der Bundesregierung mehr Engagement zeigen.
Ein zweiter Antrag, den wir im Rahmen einer Anhörung behandelten, beschäftigt sich mit dem Thema Häusliche Gewalt. Zwar kann die Polizei schlagende (Ehe-) Partner*innen für bis zu 10 Tagen aus der gemeinsamen Wohnung verweisen, für viele Polizist*innen ist die rechtssichere Anwendung dieses Instruments zu unklar geregelt. In unserem Antrag fordern wir deshalb eine klarere Formulierung im Polizeigesetz.
Darüber hinaus fordern wir auch in diesem Antrag eine sichere und auskömmliche Finanzierung der Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser, die bessere Sensibilisierung von Polizei und Justiz und den beschleunigten Ausbau von Frauenhausplätzen und Beratungsstellen.
Aber genau letzterer wurde von der Landesregierung nun gestoppt. Der Fördertopf zur Unterstützung der Frauenhäuser ist leer. Für den Kreis Steinfurt, wo man gerne ein zweites Frauenhaus bauen möchte, bedeutet dies, dass die Umsetzung verschoben werden muss. Gerade dort auf dem Land, wo die Wege weit und die Frauenhilfeinfrastruktur den Ausbau am nötigsten hat. Für mich ist das skandalös, denn im letzten Herbst habe ich in den Haushaltsberatungen darauf hingewiesen, dass die Haushaltsmittel sehr knapp bemessen sind, wenn man es mit dem Ausbau der Schutzhäuser ernst meint.
Antrag „Finanzierung der Frauenhilfeinfrastruktur sichern – Landesregierung muss endlich ihrer Verantwortung gerecht werden!“: rb.gy/cap2k7
Antrag „Häuslicher Gewalt wirkungsvoll begegnen – Schutzmaßnahmen für Betroffene ausbauen und verbessern“: rb.gy/vforr3