Ein Schwangerschaftsabbruch ist eine der schwierigsten Entscheidungen, vor denen eine Frau nur stehen kann. Die Gründe, die zu einer solchen Entscheidung führen, sind vielfältig und individuell. Es sind meist sehr persönliche Erlebnisse und Lebenssituationen. Für die Betroffenen ist diese Situation extrem belastend und voller Zweifel.
Stellt Euch vor, Ihr geht in einer solchen Situation für das Pflichtberatungsgespräch zu einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle oder in eine gynäkologische Praxis, um den Abbruch vorzunehmen. Und plötzlich stehen wildfremde Menschen vor der Tür, die Euch auf perfide Art suggerieren wollen, was für ein Unmensch Du eigentlich bist.
Sie halten Dir Bilder von toten Föten vor die Nase, sprechen von Sünde, Babymord und Babycaust. Menschen, die Dir verbieten wollen, über Deinen eigenen Körper selbst bestimmen zu dürfen.
Solche Praktiken von radikalen Abtreibungsgegner*innen kommen nicht oft vor, aber ich höre regelmäßig aus verschiedenen Städten davon. Als im Herbst in Dortmund-Körne die Ärztin Gabie Raven eine Praxis eröffnete, in der sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt, waren sie auch wieder vor Ort. Wir haben uns ihnen mit Gegenprotesten erfolgreich entgegen gestellt.
Und jetzt haben wir im Landtag einen Antrag eingebracht, der solche Gehsteigbelästigungen unterbinden will. Denn bislang ist das Versammlungsrecht hier nicht klar geregelt. Deshalb lassen einige Kommunen solche Aktionen auch zu, weil sie dem Versammlungsrecht mehr Bedeutung zumessen als dem Recht der schwangeren Frau auf Schutz und Achtung ihrer Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), ihr Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) sowie ihr Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG).
Das wollen wir ändern.
Solche Praktiken sind einfach nur abartig! Das ist kein Protest! Das ist Nötigung – das ist Belästigung! Deshalb fordern wir eine einheitliche gesetzliche Grundlage, die das unterbindet, und dass das Land eine solche Initiative auf Bundesebene unterstützt. Leider haben die Regierungsfraktionen von CDU und Grüne unseren Antrag abgelehnt, weil sie allein den Bund in der Pflicht sehen. Dabei hätte dieser Antrag niemandem weh getan – außer den Radikalen – und man hätte hier zumindest ein Zeichen aus Nordrhein-Westfalen setzen können. Antrag „Das Selbstbestimmungsrecht von Frauen sichern! Vorhaben gegen „Gehsteigbelästigungen“ unterstützen“: rb.gy/mk191
Meine Rede im Landtag: rb.gy/chrqv