Die Dortmunder SPD-Landtagsabgeordneten Volkan Baran, Anja Butschkau, Nadja Lüders und Armin Jahl zeigen sich empört über die Veränderungen, die die Landesregierung in der sozialen Wohnraumförderung bis 2022 geplant hat. Aus einer Vorlage im Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung geht hervor, dass besonders im Bereich des sozialen Mietwohnungsbaus die Mittel reduziert werden, auf der anderen Seite der Ankauf von Eigentum deutlich stärker gefördert wird.
Dazu erklärt Volkan Baran: „Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus wird ab 2020 um 20 Mio. Euro gesenkt, während die Eigentumsförderung schrittweise um 40 Mio. Euro erhöht wird. Hier betreibt die schwarzgelbe Landesregierung ganz deutlich Klientelpolitik, auf Kosten ärmerer Menschen.“
Anja Butschkau pflichtet ihm bei: „Besonders gut lässt sich diese soziale Kälte daran ablesen, dass die vorgeschriebenen Höchstmieten für öffentlich geförderte Wohnungen um bis zu 8,8% angehoben werden. Gerade Geringverdiener werden die höheren Mieten empfindlich treffen. Das ist unsolidarisch. Außerdem wird bei der Tilgung des Förderdarlehens für die Eigentumsförderung nach Ablauf von 10 Jahren zukünftig nicht mehr einkommensabhängig verzinst. Davon profitieren auch wieder Besserverdiener anstatt diejenigen, denen es schwerer fällt, Eigentum zu erwerben. Die Landesregierung verstärkt die Chancenungleichheit.“
„Diese soziale Ungerechtigkeit zieht sich wie ein roter Faden durch die Wohnungsbaupolitik der Mitte-Rechts-Regierung“, so Nadja Lüders weiter. „Maßnahmen zur Stabilisierung benachteiligter Quartiere werden zusammengestrichen, Fördergelder für den Bau neuer Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen erhöht. Jeder Euro, der bei der Unterstützung von weniger wohlhabenden Menschen gestrichen wird, kommt wenigen Menschen zu Gute, die auf die Fördermittel nicht angewiesen sind und auch ohne Unterstützung ein Eigenheim erwerben könnten. Damit offenbart die schwarz-gelbe Landesregierung einmal mehr, dass sie mit sozialer Gerechtigkeit keine Verträge hat.“
„Während die Förderbeträge je Wohneinheit beim Mietwohnungsbau nur marginal angehoben werden, erhalten Eigenheimbauer eine deutlich höhere Förderung als früher. Davon profitieren diejenigen, die sich das Bauen eines Einfamilienhauses leisten können. Die Zahl der Wohneinheiten wird dadurch aber nicht so stark steigen, wie es uns die Landesregierung verkaufen will. Das trifft die alleinerziehende Angestellte oder den Altenpfleger umso härter, gerade in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt“, erklärt Armin Jahl die Wirkung.
Insgesamt, so sind sich alle vier einig, erweist die Landesregierung damit ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Bärendienst.