Die regierungstragenden Fraktionen im NRW-Landtag von CDU und FDP haben für die Kommunalwahl im nächsten Jahr weitreichende Änderungen verabschiedet.
So soll bei den Wahlen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Landrätinnen und Landräte keine Stichwahl mehr stattfinden. Es soll nach Vorstellung von CDU und FDP ein Wahlgang mit einfacher Mehrheit für den oder die Gewählte ausreichen. Darüber hinaus soll die Einteilung der Wahlkreise zukünftig nur noch Menschen mit deutschem oder EU-Pass berücksichtigen.
Dazu erklärt Anja Butschkau: „Was CDU und FDP an Änderungen beim Kommunalwahlrecht durch den Landtag gepeitscht haben, ist ein machtpolitischer Schachzug zu ihrem eigenen Vorteil. Hier will man sich die Rathäuser zur Beute machen. Das ist nicht nur politisch falsch, es ist auch verfassungswidrig. Deswegen hat die SPD-Fraktion gemeinsam mit den Grünen diese Woche Klage beim Verfassungsgerichtshof eingereicht.“
Nadja Lüders ergänzt: „Die Abschaffung der Stichwahl erhöht die Gefahr, dass die Gewählten mit 25 Prozent oder weniger ins Amt kommen könnten. Dies ist ein Problem für die Legitimation von Bürgermeister*innen und Landrät*innen. Die Änderung beim Zuschnitt der Wahlkreise würde Menschen ohne deutschen oder EU-Pass als Mitglieder der Gemeindegesellschaft abwerten.“
Armin Jahl verdeutlich noch einmal: „In NRW können im nächsten Jahr, als einzigem Bundesland in Deutschland, ,Minderheitenbürgermeister‘ ins Amt gelangen. Die so Gewählten vertreten dann nicht nur lediglich eine Minderheit der Wählerinnen und Wähler, sie haben im schlimmsten Fall sogar eine überwiegende Mehrheit der Wählerschaft gegen sich. Das ist ein Problem für die Akzeptanz von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und den gesellschaftlichen Frieden in unseren Kommunen.“
Volkan Baran gibt abschließend zu bedenken: „Menschen ohne deutschen oder EU-Pass zahlen genauso ihre Grundsteuer, bringen ihre Kinder genauso in Kindergärten und fahren genauso über städtische Straßen – sie bei den Wahlkreisen nicht zu berücksichtigen, macht sie zu Menschen zweiter Klasse. Stadt-/Gemeinderäte sind für alle Einwohner in ihrer Kommune zuständig und verantwortlich.“
Hintergrund:
Die Änderung am Kommunalwahlrecht verstößt nach Auffassung der SPD gegen die vom Verfassungsgerichtshof in 2009 aufgestellten Kriterien. Für den Gesetzgeber besteht danach bei Änderungen am Wahlrecht eine Beobachtungs- und Begründungspflicht. Änderungen bedürfen also einer ausführlichen Begründung und einer in die Zukunft gerichteten Betrachtung ihrer Auswirkungen. Beide Punkte waren schon im Gesetzgebungsverfahren durch Sachverständige kritisch betrachtet worden.
Vertreten werden die Fraktionen von SPD und der Grünen in dem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster vom Düsseldorfer Staatsrechtler Professor Martin Morlok.