Gestern hat der Landtag mit den Stimmen der CDU, FDP, SPD und der Grünen eine Erhöhung der Mitarbeiterpauschale für die Abgeordneten und die finanziellen Mittel der Fraktionen beschlossen. Vielen Menschen gibt dies den Anschein, die Politiker würden sich wieder die Taschen vollstopfen. Daher ist es mir besonders wichtig, hier zu erklären, wieso ich die Erhöhung dieser Mittel für richtig, vor allem aber auch wichtig halte. Außerdem möchte ich sachlich aufführen, was da eigentlich wie erhöht wird.
Jedem/r Abgeordneten im Landtag steht es im Rahmen der sogenannten Amtsausstattung zu, Mitarbeiter*innen zur Unterstützung seiner Arbeit einzustellen. Diese sind privatrechtlich beim/bei der Abgeordneten angestellt. Die Entlohnung und Abwicklung aller personalrechtlichen Angelegenheiten erfolgen durch die Landtagsverwaltung.
Bisher lag die Pauschale (bis 31.12.2017) bei 4.417 Euro zzgl. den Arbeitgeberanteilen für die Sozialversicherung. Anpassungen erfolgten seit 2005 lediglich bei Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst, die somit auch den Mitarbeiter*innen der Abgeordneten zu Teil wurden. Erhöhungen, um zusätzliche Mitarbeiter*innen einzustellen, gab es seitdem aber keine. In der Regel reicht das Budget bislang für die Beschäftigung eines/r wissenschaftlichen Mitarbeiter*in in Vollzeit oder mehrerer Teilzeitkräfte. Weihnachtsgelder und andere Sonderleistungen gibt es nicht. Die Arbeitsverträge sind mit der Zugehörigkeit des Arbeitgebers zum Landtag verbunden. Fällt ein Abgeordneter tot um, wird der Landtag aufgelöst oder spätestens bei der nächsten Landtagswahl endet das Arbeitsverhältnis.
Nun soll die Mitarbeiterpauschale auf 8.348 Euro erhöht werden, was eine Erhöhung von 89 Prozent bedeutet. Dies ermöglicht mir, eine zusätzliche Arbeitskraft einzustellen, die die Terminkoordination und die Planung von Aktionen und Veranstaltungen verbessern soll. Sie soll meinen einzigen Mitarbeiter Martin Schmitz entlasten, so dass dieser sich stärker auf die inhaltliche und strategische Arbeit im Landtag und die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit konzentrieren kann.
Im Moment bleiben immer wieder Arbeiten und Projekte liegen, weil uns die Zeit fehlt, sie voranzubringen. In anderen Abgeordnetenbüros ist das nicht anders. Ich hatte im Wahlkampf den Anspruch, als Abgeordnete wesentlich häufiger im Wahlkreis mit Infoständen, Betriebspraktika und anderen Aktionen präsent zu sein. Diese müssen aber auch vorbereitet und koordiniert werden. Und dann bleibt so etwas schon mal liegen, weil die Rede für das Plenum oder die Vorbereitung einer Ausschusssitzung, gerade für mich als Fachsprecherin, wichtiger sind. Auch die Pflege der Homepage erfolgt nicht immer so zeitnah, wie es in der schnelllebigen Medienwelt sein sollte.
Präsenz in Wahlkreis und Medien sind aber gerade in dieser Zeit, in denen Populismus und Hetze in Netz und Gesellschaft steigen, in denen immer mehr Menschen sich abgehängt und von der Politik nicht wahrgenommen fühlen, so wichtig.
Als neue Abgeordnete habe ich keinen Vergleich, ob das Arbeitspensum im Vergleich zu früher so enorm zugenommen hat. Aber die Zahlen sprechen dafür:
Während die Presse immer einfältiger wird, ist die Medienwelt im Internet viel breiter geworden. Kam man früher mit Pressemitteilung und Wahlkreisbrief aus, müssen heute wesentlich mehr Kanäle auf individuelle Weise bedient werden. Bei mir sind das Pressemitteilungen (oft in Abstimmung mit drei weiteren Abgeordneten), Homepage, Facebook, Twitter, Instagram, YouTube und vor allem der ausführliche Newsletter. Und wenn man entsprechend viele Menschen über diese Kanäle erreichen will, reicht es auch nicht mehr aus, lediglich Texte dort einzubauen. Ein gutes Foto oder Video bedeutet zusätzlichen Arbeitsaufwand, genauso wie die Schaltung von Werbung in den sozialen Medien.
Noch einen Satz zum Umfang der Erhöhung der Mitarbeiterpauschale. Mit dem beschlossenen Verfahren erfolgt eine Anlehnung an den Bundestag. Da ein Bundestagswahlkreis in NRW in der Regel zwei Landtagswahlkreise umfasst, hat man die Mitarbeiterpauschale so erhöht, dass sie halb so hoch ist wie bei einem Bundestagsabgeordneten. Aufgrund einer geringeren Entfernung zwischen Landtag und Wahlkreisen in NRW gegenüber dem Bund wird auf diesen Betrag ein Abschlag in Höhe von 20 Prozent vorgenommen.
Obwohl NRW bei Weitem das größte Bundesland ist, gibt es Länder, die ihren Abgeordneten mehr Mittel zur Verfügung stellen. In Bayern liegt die Pauschale bei 8.866 Euro und in Baden-Württemberg sogar bei 10.894 Euro. Bei den Kosten pro Einwohner liegt NRW nur auf Platz 11.
Ich denke, dass diese Regelung maßvoll und insbesondere ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Abgeordnetenmitarbeiter ist. Ich möchte auch betonen, dass ich persönlich dadurch kein zusätzliches Geld erhalte. Auch eine unangemessene Gehaltsgestaltung für meine Mitarbeiter ist nicht möglich, da der Landtag Höchstbeträge für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Sacharbeiter*innen und Sekretär*innen vorsieht, die denen im öffentlichen Dienst ähneln.
Gerne können Sie mir Ihre Meinung mitteilen. Ich weiß, dass dies ein emotionales Thema ist, dass viele Menschen aufregt. Deshalb stehe ich gerne Rede und Antwort und stehe gerne für ein Gespräch bereit.
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2 Gedanken zu „Meine Stellungnahme zur Erhöhung der Mitarbeiterpauschale“
Hallo, Anja, danke für deine ausführliche Stellungnahme. Hierdurch wird Einiges klarer, im Gegensatz zur Berichterstattung in den Medien. Aus meiner Sicht alles richtig gemacht. Gruß Christel
Warum wurde die Erhöhung nicht im Haushaltsausschuss besprochen?
Warum wurde keine Anhörung zur Erhöhung gemacht?
Warum wurden die Pläne zur Erhöhung erst 24 Stunden vor der 3. (!) und damit letzten Lesung des Haushalts publik?