Ab 2026 gilt der Rechtsanspruch auf einen Platz im offenen Ganztag an unseren Grundschulen (OGS). Aber leider ist es um die Umsetzung dieses Rechtsanspruchs nicht gut bestellt.
Wir fordern deshalb seit langem eine landesgesetzliche Grundlage, um hier endlich vor den Ball zu kommen. Und auch NRW-Schulministerin Dorothee Feller versprach noch im September, zügig einen Gesetzentwurf vorzulegen.
Doch am 7. März sind wir aus allen Wolken gefallen: Wir erfuhren, dass die Landesregierung am 5. März die „Fachlichen Grundlagen für die Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter“ beschlossen hatte.
Statt eines Gesetzes soll nun also ein dünnes 3-seitiges Positionspapier – eine Art Willensbekundung ohne rechtliche Bindung – den Rechtsanspruch sicherstellen. Welch unfassbarer Widerspruch. Diese Grundlagen werden den Herausforderungen nicht gerecht: Wie soll der Ausbau der OGS finanziert werden? Wie soll so für die Kommunen Planungssicherheit und Verlässlichkeit entstehen?
Nein, ich kann es nicht anders sagen: Diese Ankündigung ist eine politische Kapitulation ersten Grades.
Wir hatten deshalb für den 15. März eine Sondersitzung des Schulausschusses beantragt und Ministerin Feller befragt. Doch Antworten blieb sie uns schuldig. Unbeantwortet blieb vor allem die Frage, ob die Landesregierung noch ein OGS-Gesetz vorlegen wird. Das ist eine bittere Nachricht für alle Schulen, Lehrkräfte, Eltern und für die Schüler*innen. Und es passt ins Bild einer Landesregierung, die hausgemachte Probleme einfach nicht angeht – vom Lehrkräftemangel bis zur Instandsetzung unserer Schulen. Auch diese Landesregierung bedeutet für unsere Schulen wieder eine Nullrunde. Enttäuschend!