Nachtragshaushalt ist unsolide, unsozial und belastet die Kommunen
Am Mittwoch und Donnerstag wurde in zweiter und dritter Lesung über den von CDU und FDP eingebrachten Nachtragshaushalt beraten. Statt dem im Wahlkampf vollmundig versprochenen Schuldenabbau sieht er eine Neuverschuldung von mehr als 1,5 Mrd. Euro vor. Und das trotz Steuermehreinnahmen von 1,2 Mrd. Euro. Für die SPD-Landtagsfraktion steht fest: Der geplante Nachtragshaushalt der Landesregierung ist unsolide und unsozial, durch ihn werden die Kommunen zusätzlich belastet und Langzeitarbeitslose im Stich gelassen. Beim Sozialen Arbeitsmarkt wird um 10 Mio. Euro gekürzt, dafür werden im Rahmen der Regierungsneubildung 139 hochdotierte neue Stellen geschaffen. Kostenpunkt: 7 Mio. Euro.
Die Stahlsparte von Thsyssenkrupp muss in NRW bleiben
Der Konzernvorstand von Thyssenkrupp hat – ohne die Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – beschlossen, seine Stahlsparte bis Ende 2018 mit der von Tata Steel zusammenzulegen. Der Sitz des fusionierten Unternehmens soll in den Niederlanden liegen. NRW droht der Verlust von 2000 Arbeitsplätzen, Steuereinnahmeausfälle und die Beschneidung von Mitbestimmungsrechten. Ministerpräsident Laschet und die FDP unterstützen die Pläne des Konzernvorstands. Davon abweichend erklärte Arbeitsminister Laumann, dass der Firmensitz auch künftig nach NRW gehöre. Die SPD-Fraktion unterstützt die Kolleginnen und Kollegen bei Thyssenkrupp im Kampf um ihre Arbeitsplätze und Mitbestimmungsrechte und fordern die Landesregierung auf, sich endlich für den Stahlstandort NRW starkzumachen.
Mittel für den Kinder- und Jugendarbeit müssen erhöht werden
Durch die SPD-geführte Landesregierung wurden die Mittel für den Kinder- und Jugendförderplan seit dem Jahr 2011 in zwei Stufen von gut 80 Mio. Euro bis zum Haushalt 2017 um mehr als 36 Prozent auf insgesamt 109 Mio. Euro erhöht. Dadurch konnten sowohl bewährte Ansätze als auch neue Maßnahmen in der offenen und freien Kinder- und Jugendarbeit gefördert werden. Zukünftig muss der KJFP die vielfältigen Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen durch eine breite Förderung berücksichtigen und eine ausgewogene Mischung aus Projekt- und Strukturförderung unterstützen. Um das zu finanzieren, wollen wir die Mittel für den KJFP um 20 Prozent auf 130,8 Mio. Euro erhöhen und jährlich überprüfen, inwieweit z.B. für steigende Personalkosten ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden muss.
Landesregierung verteilt zu wenig finanzielle Hilfen an finanzschwache Kommunen
Der Bund hat im Juni 2017 eine Aufstockung des Kommunalinvestitionsförderungsfonds um weitere 3,5 Mrd. Euro beschlossen (NRW erhält davon 1,12 Mrd. Euro). Die Mittel sind für die kommunale Bildungsinfrastruktur in finanzschwachen Kommunen vorgesehen. Dem Gesetzesentwurf nach, sollen 60 Prozent der Mittel nach der finanziellen Lage der Kommunen verteilt werden (Schlüsselzuweisungen). Die übrigen 40 Prozent werden entlang der durchschnittlichen Schülerzahl der Kommune zugewiesen. Die Verteilung der Mittel nach Schülerzahl ist grundsätzlich richtig, die Quote ist mit 40 Prozent jedoch viel zu hoch angesetzt. Dadurch erhalten insbesondere finanzschwache Kommunen (z.B. des Ruhrgebiets) zu wenig Fördermittel. Den Gesetzesentwurf der Landesregierung lehnen wir deshalb ab.
Schwarz-Gelb muss sich zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit bekennen
Schulsozialarbeit ermöglicht, dass Kinder und Jugendliche aus finanziell benachteiligten Familien an schulischen und außerschulischen Aktivitäten teilnehmen können. Seit 2015 fördert das Land die Schulsozialarbeit mit jährlich rund 48 Mio. Euro – obwohl der Bund für die Finanzierung verantwortlich ist. Das derzeitige Landesprogramm ist aber bis Ende 2017 befristet. Wie die schwarz-gelbe Landesregierung die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit fortführen möchte, bleibt unbeantwortet. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, sich klar zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit zu bekennen. Zudem muss sie auf Bundesebene alles dafür tun, damit der Bund die Finanzierungsverantwortung für die Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket im SGB II vollständig übernimmt.
Mietpreisgebundener Geschosswohnungsbau first!
In den Städten herrscht Wohnraummangel. Die Mietpreise explodieren. Die SPD-Landtagsfraktion setzt sich deshalb für eine Fortsetzung bewährter Initiativen wie dem „Bündnis für bezahlbares Wohnen“ und der „Wohnungsbauoffensive“ ein. Das Zielt bleibt klar: Wir brauchen deutlich mehr mietpreisgebundenen Geschosswohnungsbau in NRW. Der Antrag der SPD wirbt für die Fortsetzung dieser sozialen Wohnungsbaupolitik. Er richtet sich gegen die von CDU/FDP propagierte Verstärkung der Eigenheimförderung. Statt unnötige Zersiedelung und Flächenfraß mit Landesmitteln zu fördern, setzt die SPD-Landtagsfraktion auf den Neubau bezahlbarer Mietwohnungen.
Der Integrationsplan für NRW muss fortgeführt werden
In der vergangenen Legislaturperiode wurde in einem breit angelegten parlamentarischen Prozess und mit Unterstützung von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft ein weitreichendes Konzept für eine erfolgreiche gesellschaftliche Integration der Neuzugewanderten vorgelegt und vom Landtag beschlossen. Mit dem Integrationsplan wird das Ziel verfolgt, allen zu uns kommenden Menschen eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Dabei wurde auf die jahrzehntelange Erfahrung in NRW und auf die hier bereits vorhandenen Strukturen zurückgegriffen. Wir fordern von der Landesregierung die Fortführung und Weiterentwicklung des Integrationsplans für NRW.
Später Akt der Gerechtigkeit für homosexuelle Justizopfer
Bundestag und Bundesrat haben unmittelbar vor der Sommerpause endlich das „Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen“ beschlossen. Es ist zwischenzeitlich verkündet und in Kraft getreten. Nach dem zweiten Weltkrieg bestand die von den Nazis verschärfte Fassung des § 175 StGB, der homosexuelle Handlungen unter Männern strafbar stellte, jahrzehntelang fort. Endgültig wurde der § 175 StGB erst 1994 abgeschafft. Mit dem neuen Gesetz werden die Urteile aufgehoben und die Betroffenen können eine finanzielle Entschädigung erhalten. Wir wollen, dass dieses dunkle Kapitel der bundesdeutschen Gesellschafts- und Justizgeschichte nicht vergessen wird.