Haushalt 2018: Dokument sozialer Kälte
Am 20. und 21. Dezember 2017 wird in zweiter Lesung über den Landeshaushalt* 2018 beraten. Dabei zeigt sich: Die Zukunft des Sozialtickets bleibt weiter ungewiss. Der SPD-Antrag, im Landeshaushalt bis zum Jahr 2021 jährlich mindestens 40 Millionen Euro für das Sozialticket bereitzustellen und die Mittel für 2018 auf 50 Millionen Euro zu erhöhen, wurde abgelehnt. Auch unserem Antrag, die Kommunen mit 500 Millionen Euro zusätzlich zu unterstützen, hat die Mitte-Rechts-Koalition eine Absage erteilt. Hiermit wollen wir die kommunale Beteiligung an der Krankenhausfinanzierung senken und zusätzliche Mittel für geduldete Flüchtlinge zur Verfügung stellen. Zur Gegenfinanzierung hat die SPD-Fraktion den Verzicht auf 200 zusätzliche Stellen in den Ministerien der Landesregierung beantragt. CDU und FDP haben auch dies abgelehnt; sie häufen lieber zusätzlich Bürokratie an, statt unsere Städte und Gemeinden zu entlasten und die Mobilität für Menschen mit geringem Einkommen zu verbessern.
* Der Haushalt muss gemäß der Landesverfassung jedes Jahr drei Lesungen durchlaufen. Die Erste Lesung ist die Einbringung des Haushalts durch die Landesregierung in den Landtag. In der ersten Lesung wird eine grundsätzliche Debatte über das Gesetzesvorhaben geführt. Danach werden die Einzelpläne (z.B. Schule, Verkehr usw.) des Haushalts in den jeweiligen Fachausschüssen des Landtags beraten. Danach geht der Haushalt, mit den entsprechenden Ausschussänderungen, zurück in das Plenum. In dieser zweiten Lesung wird der Gesetzentwurf auf der Grundlage des Ausschussberichts erneut beraten. Im Anschluss wird er zur Schlussberatung wieder an den Haushalts- und Finanzausschuss verwiesen. Im Januar wird der Haushalt zur abschließenden Abstimmung und Generaldebatte wieder ins Plenum überwiesen.
„Staubekämpfung“ à la Schwarz-Gelb: Versprochen, gebrochen!
Die CDU hat im Landtagswahlkampf mit dem Slogan „Bewegung wählen – Weg mit den Staus in NRW“ geworben. Damit wurde der Eindruck erweckt, dass der Stau auf den Straßen zügig beseitig werden könne. Nach der Wahl will man davon nichts mehr wissen. So erklärte Verkehrsminister Wüst (CDU) am 11.07.2017 im WDR: „Ich kann nicht versprechen, dass es in dieser Wahlperiode besser wird.“ Das ist Wählertäuschung. Der Mitte-Rechts-Koalition fehlt ein schlüssiges Konzept, um den Stau auf unseren Straßen zu bekämpfen. Die bisher unterbreiteten Vorschläge (effizienteres Baustellenmanagement, Nachtbau- oder 6-Tage-Baustellen) sind ein Anfang, wurden allerdings schon von der SPD-geführten Vorgängerregierung vorangetrieben. Zwischenbilanz: Die Staulänge nimmt stetig zu – und nicht ab.
Bezahlbares Wohnen: Mitte-Rechts-Koalition lässt Mieter/-innen im Stich
Die schwarz-gelbe Landesregierung hat dem landesrechtlichen Mieterschutz den Kampf angesagt. Im Wahlkampf wurde argumentiert, dass Instrumente zur Begrenzung des Mietpreisanstiegs und gegen verantwortungslose Vermieter überflüssig seien. Stattdessen sollten Probleme durch vermehrten Wohnungsbau gelöst werden. Wahlkampftheorie trifft nun auf politische Praxis: Mit dem Stopp der neuen Landesbauordnung sind die Investitionen in den geförderten Mietwohnungsbau eingebrochen. Die Landesregierung will zudem die Fördermittel zur Wohnraumförderung um 300 Millionen Euro (Minus 27 Prozent) pro Jahr kürzen. Im Mittelpunkt der sozialen Wohnraumförderung stehen die Menschen, die sich am Wohnungsmarkt nicht mit bezahlbaren Wohnraum versorgen können. Diese Menschen lässt die Mitte-Rechts-Koalition im Stich.
Fahrverbote: Schwarz-gelbe Konzeptlosigkeit
Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in deutschen Großstädten werden immer wahrscheinlicher. Laut Medienberichten überlegt die Bezirksregierung in Düsseldorf bereits, wie ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in der Landeshauptstadt umgesetzt werden kann. Die Landesregierung betont zwar, gegen Fahrverbote zu sein, legt aber kein Konzept dafür vor, wie sie diese vermeiden will. Die Landesregierung muss den Städten dabei helfen, die Luftreinhaltepläne effektiv weiterzuentwickeln, ohne dass Fahrverbote verhängt werden müssen. Wir wollen das Verursacherprinzip stärken: Wer für die Verschmutzung verantwortlich ist, muss dafür zahlen – das gilt zum Beispiel für die Automobilhersteller, deren Autos die vorgegebenen Stickoxid-Werte durch Falschangaben nicht einhalten.
Apothekerskandal: Landesregierung muss Konsequenzen ziehen
Der Apothekerskandal von Bottrop zeigt, dass das System der Medikamentenversorgung von Krebserkrankten durch onkologische Apotheken noch transparenter werden muss. Vor dem Landgericht in Essen wird derzeit der Fall eines Apothekers verhandelt, der Krebsmedikamente gepanscht und so mehrere Millionen Euro zu Unrecht abgerechnet haben soll. Die SPD-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung dazu auf, das System der Kontrolle bei der Versorgung mit Krebsmedikamenten zu verbessern. Die Landesregierung ist außerdem dazu aufgerufen, für die betroffenen Patienten/-innen eine Anlaufstelle für psychoonkologische und psychosoziale Beratung einzurichten.
Überschuldete Kommunen brauchen mehr finanzielle Sicherheit
Wir fordern von der Landesregierung die Einrichtung eines Altschuldenfonds für kommunale Kassenkredite. Ein solcher Fonds würde die Kommunen von einem großen Teil ihrer Schulden befreien und künftigen Zinsrisiken entlasten. Denn: Sobald das Zinsniveau wieder steigen würde, könnten die Kommunen ihre Kassenkreditschulden nicht mehr zurückzahlen. Ein Altschuldenfonds gäbe den Städten und Gemeinden wieder mehr Handlungsspielräume für dringend erforderliche Zukunftsinvestitionen, z.B. in Bildung und Infrastruktur. Die SPD-Fraktion fordert deshalb die Einrichtung eines Altschuldenfonds, mit der die Kommunen angehäufte Schulden zinsgünstig begleichen können.