Schwangerschaftsabbrüche: NRW muss Versorgung sicherstellen

Dreieinhalb Jahre lang gingen Wissenschaftler*innen von sechs Hochschulen im Auftrag der Bundesregierung der Frage nach, welche sozialen und gesundheitlichen Belastungen Frauen, die ungewollt schwanger sind, erleben und verarbeiten und wie die Versorgung an psychologischen und medizinischen Unterstützungsangeboten aussieht. Die Ergebnisse der ELSA-Studie machen deutlich: NRW hinkt bei der medizinischen Versorgung von Schwangerschaftsabbrüchen hinterher! Insbesondere bei der Verfügbarkeit und Erreichbarkeit von Einrichtungen für einen Schwangerschaftsabbruch liegt Nordrhein-Westfalen im Bundesvergleich auf dem viertletzten Platz. In acht Kreisen ist die Versorgungslage nicht ausreichend.

Weitere Gründe, die zu einer schlechten Versorgung führen:

  • hohe Kosten für die Betroffenen, gerade wenn sie aufgrund fehlender Angebote vor Ort weitere Wege haben
  • fehlende geeignete Räumlichkeiten in Praxen und Kliniken
  • fehlende gesellschaftliche Akzeptanz und die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen
  • unzureichende fachärztliche Aus- und Weiterbildung und fehlende verpflichtende Lehrinhalte in diesem Bereich

Für uns ist klar: Schwangerschaftsabbrüche müssen endlich raus aus dem Strafgesetzbuch! Der Paragraf 218 muss abgeschafft werden. Hendrik Wüst und seine schwarz-grüne Regierungskoalition müssen sich hierzu klar positionieren und dürfen sich hier nicht weiter vor dieser wichtigen gesellschaftspolitischen Debatte verstecken!

Im Juni haben wir einen Antrag in den Landtag eingebracht, der die Landesregierung auffordert, sich mit den Ergebnissen der ELSA-Studie intensiv auseinanderzusetzen, die fachärztliche Aus- und Weiterbildung zu verbessern und vor allem die medizinische Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen in allen Landesteilen sicherzustellen. Das Land Bremen hat es vorgemacht und die Sicherstellung der Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen gesetzlich geregelt. Ein solches Gesetz wäre auch für Nordrhein-Westfalen denkbar. Der Antrag wird nun im Gleichstellungs- und im Gesundheitsausschuss beraten, ehe er Ende des Jahres im Plenum des Landtags debattiert wird.

Antrag „Mein Körper! Meine Entscheidung! Nordrhein-Westfalen muss die Erkenntnisse der ELSA-Studie ernstnehmen und ein ausreichendes Angebot zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherstellen!“: rb.gy/87lrnu

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