Der Gesetzgeber ist gefordert, das dritte Geschlecht im Geburtenregister nun schnell zu berücksichtigen
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach ein drittes Geschlecht als Eintragsoption im Geburtenregister erforderlich ist, erklärt Anja Butschkau, gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW: „Bislang blieb Menschen, die mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen geboren wurden bzw. sich als intersexuell wahrnehmen, im Geburtenregister nur die Möglichkeit einer Leerstelle. Dieser Nulleintrag verletzt das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht und diskriminiert Menschen, die weder männlich noch weiblich sind. Nach dem erfreulichen Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Legislative nun bis Ende 2018 eine […]