Kriminalisierung von Ärzt*innen stoppen
Ende November wurde eine Frauenärztin in Hessen zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Internetseite über den Ablauf eines Schwangerschaftsabbruches informiert hatte. Im Strafgesetzbuch gibt es seit 1933 einen Paragraphen, der die Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellt. Leider kommt dieser auch zum Tragen, wenn es sich nicht um Werbung, sondern um öffentlich bereitgestellte Information handelt. Diese juristi-sche Ungenauigkeit nutzen radikale Abtreibungsgegner systematisch aus, um Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, zu verklagen. Hinzu kommen Denunziationen […]