Das Landgericht Gießen hat heute das Urteil des gegen die Ärztin Kristina Hänel, die auf ihrer Internetseite über die Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen informierte, in der Berufungsverhandlung bestätigt. Die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion NRW Anja Butschkau nimmt dazu Stellung:
„Das Urteil bestätigt, dass wir dringend eine Reform des Paragrafen 219a brauchen. Der Paragraf 219a steht im Widerspruch zu unseren heutigen Vorstellungen von Informationsfreiheit, Selbstbestimmung und freier Ärztewahl. Frauen, die in einer Notsituation sind, brauchen kompetente Beratung und den Zugang zu Informationen, damit sie sich verantwortungsvoll für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden können. Jeder Arzt und jede Ärztin muss über einen Eingriff sachlich informieren dürfen, ohne sich der Gefahr der Strafverfolgung auszusetzen.
Wir fordern die Landesregierung auf, sich der Bundesratsinitiative von Berlin, Hamburg, Thüringen, Bremen und Brandenburg anzuschließen. Diese fordert eine Streichung des Paragrafen 219a, da bereits das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und die Berufsordnung der Ärztinnen und Ärzte unlautere Werbung untersagen.“